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Mainzer Str. 8, 56410 Montabaur
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma A3 Oberflächensysteme GmbH, 56410 Montabaur

 

Bestellung:

Für unser Haus gelten nachstehend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen und Leistungen.

Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen unsere Bedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers sind für uns unverbindlich, auch wenn wie Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, außer es würde durch unser Haus eine schriftliche Bestätigung erfolgt.

Lieferbedingung:

Vorraussetzung für die Lieferpflicht ist die Kreditwürdigkeit des Bestellers. Die Lieferung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart, zu der jeweils gültigen Preisliste, ab Werk, plus Versandkosten.

Die Wahl der Versandart erfolgt durch die A3 Oberflächensysteme. Kosten für Express-Sendungen werden zuzüglich der allgemeinen Versandkosten, gesondert in Rechnung gestellt. Versandlaufzeiten sind unverbindlich und können durch uns nicht garantiert werden.

Lieferung und Abnahme:

a)  Liefertermine sind, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, unverbindliche Termine. Teillieferungen sind gestattet.

b)  Sind wir in Verzug geraten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen, nachdem er uns eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist.

c)  Ereignisse höherer Gewalt sowie Streik, Betriebsstilllegung, Betriebsstörungen, Transportschwierigkeiten, Bahn- und Straßensperren und alle außerhalb unseres Machtbereiches liegenden Tatsachen, befreien uns für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Leistung. Sollten wir selbst nicht beliefert, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden den Kunden unverzüglich von der Nichtverfügbarbeit informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.

d)  Nimmt der Käufer die Sache nicht ab, sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, entweder ohne Nachweis eines Schadens 10 % des Kaufpreises oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Die Pauschalierung gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder der Schaden wesentlich geringer als die Pauschale ist.

Mängel:

a)  Die Gewährleistungsrechte des Kunden, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, setzen voraus, dass dieser seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß §377 HGB erfüllt hat.  Im Übrigen ist jeder Kunde verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb 2 Wochen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Andere Mängel müssen unverzüglich, nachdem sie feststellbar sind, schriftlich angezeigt werden. Dies gilt nicht bei erfolgter  Nach- und Ersatzlieferung. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden.

b)  Ein Mangel  besteht nicht in der falschen Produktauswahl. Die Produktauswahl obliegt dem Käufer. Die Einigung des Produktes ist durch Testflächen durch den Käufer festzustellen.

c)  Die in unseren öffentlichen Äußerungen, z.B. Werbung, Preislisten, enthaltenen Angaben über Eigenschaften gehören nur zur Beschaffenheit, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind. Öffentliche Äußerungen eines Herstellers oder seines Gehilfen gehören nur zur Beschaffenheit, wenn Sie vertraglich vereinbart sind oder wir sie uns ausdrücklich und schriftlich in öffentlichen Äußerungen zu Eigen gemacht haben. Angaben über die Beschaffenheit von Waren oder Leistungen stellen keine Garantie dar. Muster und Proben sind stets unverbindlich.

d)  Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung in Form der Ersatzlieferung verpflichtet.

e)  Eine Ersatzlieferung erfolgt Zug um Zug gegen Rückgabe der beanstandeten Ware. Rücksendungen sind mit uns abzustimmen.

f)   Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, zu mindern oder wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen bleibt der es bei den gesetzlichen Regelungen.

g)  Stellt der Kunde einen Mangel fest, darf er die Sache nicht bearbeiten, verkaufen, etc. bis eine Beweissicherung mit uns oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchgeführt oder eine einvernehmliche Regelung mit uns getroffen wurde.

Haftungserleichterung:

a)  Für einfache Fahrlässigkeit haften wir – gleich aus welchen Rechtsgrund – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

b)  Die Schadenersatzhaftung ist stets begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Schaden.

c)  Eine Haftung für Beratungsleistungen insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitungen von Baustoffen wir nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.

d)  Sämtliche Haftungsbeschränkungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten ferner  nicht, bei Vorsatz oder grober  Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen und sofern ein Fixgeschäft vereinbart wurde.

e)  Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen, etc.

f)   Schadenersatzansprüche für die Haftung nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

g)  Soweit sich aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welches Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften daher nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.

Berechnung:

Die Berechnung der Ware erfolgt zu unseren am Liefertage gültigen Preisen.

Zahlungsbedingungen:

Unsere Zahlungsbedingungen lauten generell: 5 Tage 2% Skonto oder 14 Tage rein netto. Die Benutzung von Pfandgebinden, die Abgabe weiterer Hilfsmittel und die Entsorgung verunreinigter Lösemittel sind sofort rein netto fällig, wie auf den Rechnungen angegeben. Aus versicherungstechnischen Gründen ist für Neukunden der Erstauftrag in Vorkasse zu leisten. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt unter Vorbehalt, Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Zahlungen werden grundsätzlich auf älteste  Forderungen angerechnet. Gegenüber unseren Forderungen sind Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, außer es handelt sich um ein von uns anerkannte Ansprüche. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind die bankmäßigen Depotzinsen von 8% zu zahlen.

Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen (Kaufpreis, Zinsen, etc.) aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuholen, in unseren Besitz zu bringen und zu diesem Zweck den Betrieb des Käufers zu betreten. Dies stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Erlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

a)Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Nennwert zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte in der Lage ist, uns die (außer-) gerichtlichen Kosten dieser Klage zu ersetzen, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

b) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verwerten. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen (einschließlich USt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung bzw. –verarbeitung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, on die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verwertet worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Scheck- oder Wechselprotest vorliegt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung gestellt ist. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretene Forderung bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Einziehungsberechtigung bezieht sich auf die gesamte Saldoforderung.

c) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Erhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das jeweilige Eigentum unentgeltlich für uns.

d) Der Käufer tritt uns auch die Forderungen gegen den Dritten ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Dies umfasst auch das Recht auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest. Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das eigene Grundstück eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus der Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der  Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest ab. Diese Abtretung nehmen wir an.

e) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, as der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der zu sichernden Forderungen obliegt uns.

Versandkosten/Verpackungskosten.

Die Versand- und Verpackungskosten werden entsprechend dem Lieferumfang angepasst.  Versand vorzugsweise per Paketdienst.

Datenschutz:

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser, enthaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten. Eine gesonderte Benachrichtigung an die Betroffenen erfolgt nicht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist 56410 Montabaur.

Schlussbestimmungen:

Sollten Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.

Bankverbindung:

Volksbank Montabaur Höhr-Grenzhausen eG    4932005  BLZ 570 910 00

Ust-IDNr.: DE263962630  

 

A3 Oberflächensysteme GmbH, Mainzer Straße 8, 56410 Montabaur

Tel.: . 02602-1060806, Fax: 02602-1068868, HRB: 21552

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Sascha Schmidt